Schulungsanspruch nutzen
Pflegende Angehörige müssen unterstützt werden
Ein Großteil pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wird durch ihre Angehörigen betreut und versorgt. Bei der stetig zunehmenden Anzahl von pflegebedürftigen Senioren ist diese Leistung elementar und wird in Zukunft eine noch wichtigere Rolle einnehmen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und hat deshalb dafür gesorgt, dass zum einen regelmäßige Überprüfungen durch Fachpersonal die korrekte Pflege sicherstellen. Zum anderen soll bei diesen Überprüfungen aber auch eine Beratung der pflegenden Personen stattfinden, um diesen auch die Möglichkeiten an Hilfsangeboten wie zum Beispiel die Verhinderungspflege, die Entlastungspflege, die Kurzzeitpflege oder auch die Tagespflege zu erläutern. Doch damit nicht genug. Es besteht auch ein nicht zu geringer Anspruch auf qualifizierte Schulungsmaßnahmen, die zum einen den Pflegebedürftigen aber auch den Pflegenden zugutekommen sollen. Die Schulungsinhalte erstrecken sich über 10 Schulungsinhalte von der Durchführung der Grundpflege, Prophylaxen und Krankenbeobachtung, spezielle Pflege bei Demenz, Krebs etc., der Krankheitsbewältigung bis hin zur palliativen Versorgung. Pflegende Angehörige können pro Schulungsinhalt 3 Schulungen pro Jahr, also insgesamt 30 Schulungen in Anspruch nehmen. Ziel ist es dabei auch, pflegende Angehörige zu entlasten und dafür zu sorgen, dass diese in die Lage versetzt werden, auch körperlich anstrengende Tätigkeiten ergonomisch und schonend zu bewältigen. „Wir empfehlen dringend, diese Angebote anzunehmen, um die Pflegesituation für Pflegebedürftige aber auch für die pflegenden Angehörigen so gut wie möglich zu gestalten. Nutzen Sie gerne unsere Schulungs- und Beratungskompetenz, wir informieren Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten“, so Katica Schilling, Geschäftsführerin von „d’hoim“.