Plötzlich pflegebedürftig! Was tun?

10 nützliche Tipps zur optimalen Vorbereitung

Das kann jedem ganz schnell passieren. Nach einem Krankenhausaufenthalt ist man plötzlich auf die Hilfe und Pflege von Dritten angewiesen.

Wie sich jeder schon im Vorfeld auf eine solche Situation vorbereiten kann, sollen die folgenden Ratschläge von Katica Schilling zeigen.

  1. Informieren Sie sich, egal, ob als Angehöriger oder als möglicher Betroffener, frühzeitig bei den zahlreichen Angeboten der Krankenkassen, Informations- und Anlaufstellen (IAV), Pflegestützpunkten und sonstigen Medien wie z. B. im Internet.
  2. Stellen Sie sicher, dass im Bedarfsfall die notwendigen Vollmachten wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung vorliegen.
  3. Überlegen Sie frühzeitig, welche Leistungen nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus selbst erbracht und organisiert werden können. Hierzu beraten die Sozialdienste in den Krankenhäusern.
  4. Sorgen Sie dafür, dass innerhalb der Familie alle Informationen jedem jederzeit und aktuell zur Verfügung stehen, und verteilen Sie rechtzeitig Aufgaben.
  5. Falls kein eigenes soziales Umfeld verfügbar ist, benennen Sie einen verantwortlichen Ansprechpartner, eventuell auch einen professionellen Betreuer.
  6. Falls die Pflege nicht oder nicht komplett in Eigenregie erfolgen kann, sorgen Sie für professionelle Unterstützung, sprechen Sie verfügbare Pflegedienste an, und erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten der Kurzzeitpflege, ambulanter oder stationärer Pflege.
  7. Erkundigen Sie sich über Pflegegrade und die zugehörigen Einstufungsverfahren, stellen Sie fest, welche Hilfsmittel im eigenen Haushalt benötigt werden und bei welchen davon die Kosten übernommen werden können.
  8. Stellen Sie sicher, dass bei einer Entlassung aus dem Krankenhaus mit dem Arztbrief oder dem Entlassungsbrief eine saubere Dokumentation vorliegt.
  9. Stellen Sie sicher, dass für eine eventuelle Überbrückungszeit (Wochenende, Feiertage etc.) die notwendigen Medikamente, Verbandsmaterial etc. in ausreichender Menge vom Krankenhaus mitgegeben werden.
  10. Falls Sie die vorgenannten Punkte sorgfältig beachtet haben, sollte einer optimalen Versorgung durch die Angehörigen, ambulanter oder stationärer Pflege nichts mehr im Wege stehen.

Quelle: Zaber Bote Mai 2017

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