Beratung für Pflegebedürftige & Angehörige
Bei „d’hoim“ erfahren Sie alles Wichtige
Für viele Angehörige kommt die akute Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds in seiner Konsequenz unnötigerweise dann doch oft überraschend. Wer den „Generationenvertrag“ ernst nimmt, sollte sich deshalb rechtzeitig mit diesem Thema befassen und dazu eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Welche Sach- und Geldleistungen im Pflegefall möglich sind, ist nämlich bei der in Deutschland herrschenden komplexen Gesetzeslage für den Laien kaum noch durchschaubar. Deshalb ist es absolut wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren. Dazu Katica Schilling, Geschäftsführerin des Brackenheimer Pflegedienstes „d’hoim“: „Unser Ziel ist es, pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen jeden Alters, ihre Angehörigen oder Vertrauten in der Entscheidungsfindung zur Bewältigung ihrer individuellen Lebenslage zu begleiten. Wir ermöglichen ihnen dadurch, in ihrer Lebenssituation weiterhin selbstbestimmt zu handeln. Dazu informieren wir zu verschiedenen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen können. Zum Beispiel, wenn es um die Organisation der Pflege zu Hause geht. Auch wenn Sie wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen und was die Pflegeversicherung zahlt, können wir Ihnen weiterhelfen. Außerdem unterstützen wir Sie bei Gesprächen mit den Leistungsanträgen und auch bei Terminen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Viele Fragen sind meist schnell geklärt, andere bedürfen einer intensiveren Beratung. Dafür nehmen wir uns so viel Zeit, wie es Ihre Situation erfordert.“ Und an der notwendigen Kompetenz und Erfahrung mangelt es bei „d’hoim“ in keinem Fall, bestens ausgebildete „Case-Manager“ finden für jede Konstellation die passende Lösung. Dabei ist die Einhaltung der regelmäßigen und von der Pflegekasse bei Pflegegeldempfängern vorgeschriebenen Beratung von pflegenden Angehörigen zu beachten. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist eine halbjährliche Beratung vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 muss diese vierteljährlich erfolgen. Für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen gilt dies als eine Beratung, für die Kostenträger bedeutet es eine Pflegesicherheitskontrolle. „Nehmen Sie dazu gerne unsere professionelle Unterstützung in Anspruch“, rät Katica Schilling.